Satzung n.e.V.
Satzung Freie Dartliga Wiesbaden n.e.V. (Stand 12.08.2025)
Einleitung
Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit verwendet die Freie Dartliga Wiesbaden n.e.V in ihren Satzungen, Ordnungen und sonstigen Regelungen die männliche Sprachform, unabhängig davon, dass diese und andere Funktionen auch von weiblichen oder diversen Mitgliedern wahrgenommen werden.
- 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Freie Dartliga Wiesbaden n.e.V.".
- Der Verein hat seinen Sitz in 65307 Bad Schwalbach, Limesstraße 12.
- Das Geschäftsjahr beginnt am 01.07 und endet am 30.06. des Folgejahres
- 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
- Der Zweck des Vereins ist die Ausübung, Pflege und Förderung des Dartsports. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, Turnieren und Dart-Ligen verwirklicht.
- Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Abhaltung der Dartligen in Wiesbaden und Umgebung verwirklicht.
- Der Verein ist selbstlos tätig, Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge
- Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme der Mannschaften und deren Spielern erworben. Mit der Aufnahme erkennen alle Mitglieder diese Satzung und die Ordnungen der Freien Dartliga Wiesbaden sowie die jeweils geltende Dartspielordnung an.
- Mitglieder können werden
- Vereine oder Abteilungen, sowie Dartvereinigungen, unabhängig einer vereinsrechtlichen Eintragung.
- fördernde Mitglieder.
- Die Vereinigungen und Gruppen müssen sich die Förderung und Pflege des Dartspiels zum Ziel gesetzt haben.
- Fördernde Mitglieder sind zugelassen. Sie haben kein Stimmrecht.
- Je Mannschaft wird ein Jahresbeitrag, der im Captains Meeting für das Folgejahr festgelegt wird, fällig. Dieser muss spätestens 14 Tage nach Meldeschluss eingehen.
- 4 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet mit der Abmeldung oder nicht erneuten Meldung der Mannschaft zur folgenden Saison. Die Daten der einzelnen Mitglieder werden im System, zur Zeit 2k Dart Software, fortgeführt. Auf Wunsch einzelner Mitglieder wird deren Datensatz gelöscht.
- Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund die Fortführung der Mitgliedschaft für den Verein oder seine Mitglieder unzumutbar erscheinen lässt.
- Dem Mitglied ist vor seinem Ausschluss Gelegenheit zur Anhörung zu geben.
- Das Mitglied kann gegen den Ausschluss innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Zugang der Ausschlusserklärung die nächste ordentliche Mitgliederversammlung aufrufen, die dann abschließend entscheidet.
- 5 Pflichten der Mitglieder
- Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erkennen die Mitglieder den Inhalt der Satzung und der sonstigen Vereinsordnungen an. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Interessen des Vereins zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein eine E-Mail-Adresse und Mobilnummer für die Kommunikation über E-Mail, Chatgruppen und per Telefon mitzuteilen, den Verein über jede Änderung der E-Mail-Adresse oder Mobilnummer unverzüglich zu informieren.
- Die Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, Schriftführer und bis zu drei Beisitzern.
- Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
- Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Verein in sämtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich. Darüber hinaus hat er insbesondere folgende Aufgaben
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung.
- Aufstellung der Tagesordnung
- Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die wiederwahl ist möglich. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung pro Amt im gesonderten Wahlgang bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, können die verbliebenen Vorstandsmitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied in den Vorstand kooptieren.
- Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Aufwendungen.
- Die Vorstandsmitglieder haften dem Verein gegenüber nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Werden Vorstandsmitglieder aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Verein das betroffene Mitglied des Vorstands von diesen Ansprüchen frei, sofern das Vorstandsmitglied nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelte.
- 7 Ordentliche Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich vor Beginn der Saison statt.
- Die Mitgliederversammlung wird von dem 1. Vorsitzenden des Vorstandes geleitet, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter oder dem Kassierer. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Die Mitgliederversammlung findet als Präsenzversammlung statt. Zur Präsenzversammlung treffen sich alle Captains, deren Vertreter oder ein vom Team bestimmtes Mittglied an einem gemeinsamen Ort.
- Einberufung und Tagesordnung:
- Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt per E-Mail, Bekanntmachung in den Chatgruppen und auf der Webseite durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen. Die Frist beginnt am Tage der Versendung der Einladung.
- Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können von jedem Mitglied eingebracht werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung vorliegen. Der Versammlungsleiter hat die Ergänzung zu Beginn der Versammlung bekannt zu geben.
- Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
- Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
- Jede gemeldete Mannschaft hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Captain, Co. Captain oder eine vom Team bevollmächtigte Person ausgeübt werden.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
- Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
- die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder.
- die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands.
- die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages.
- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
- Für Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben.
- 9 Außerordentliche Mitgliederversammlung
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 1/5 der Mitglieder diese schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an Kinderhospiz Bärenherz Wiesbaden, Bahnstraße 13a, 65205 Wiesbaden.
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